CIRS ambulant - Zugang zum CIRRNET
für ambulante Leistungserbringer
Beim Zulassungsverfahren für die Abrechnung gemäss OKP müssen ambulante Leistungserbringer gemäss KVV Art. 58g einem gesamtschweizerischen Netzwerk zur Meldung von unerwünschten Ereignissen angeschlossen sein.
Ambulant tätige Leistungserbringer können dies mit eigenen Fehlermeldesystemen gewährleisten oder sich über beteiligte Berufsverbände Zugang zum nationalen Netzwerk CIRRNET erlangen. Patientensicherheit Schweiz unterstützt gemeinsam mit verschiedenen Berufsverbänden die Lösung CIRS ambulant.
Zugang neu auch für einzelne Leistungsanbieter möglich
Für neue und einzelne Leistungsanbieter ist es wichtig, dass sie im Rahmen der Auswahl ihrer CIRS-Software ein System wählen, das über eine Schnittstelle zum nationalen Netzwerk CIRRNET verfügt. Im CIRRNET arbeiten jetzt bereits viele ambulante Leistungserbringer mit, und rund zehn Prozent der gemeldeten Fälle stammen aus dem ambulanten Bereich.
In der Schweiz gibt es verschiedene Anbieter solcher Zugänge mit den entsprechenden Schnittstellen. Patientensicherheit Schweiz arbeitet mit der Lösung H-CIRS Starter zusammen, die den Zugriff auf die CIRRNET Plattform via Login auf unkomplizierte und kostengünstige Art ermöglicht.
Falls Sie Fragen zu diesem Thema haben, steht Ihnen Helmut Paula, Leiter CIRRNET, gerne zur Verfügung.
Mitgliedschaft
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CIRS-Management
Das Betreiben eines erfolgreichen und wirksamen Meldesystems erfordert nicht nur Engagement für die Patientensicherheit, sondern auch Fähigkeiten und Wissen. Das
Über CIRRNET
Patientensicherheit Schweiz betreibt CIRRNET seit 2006. CIRRNET unterscheidet sich von den meisten CIRS-Netzwerken dadurch, dass aus allen lokalen CIRS-Meldungen überregional