Patientensicherheit

CIRS-Management

Das Betreiben eines erfolgreichen und wirksamen Meldesystems erfordert nicht nur Engagement für die Patientensicherheit, sondern auch Fähigkeiten und Wissen.

Das CIRRNET-Management unterstützt Sie gerne dabei und steht Ihnen beratend zur Seite. Neben schriftlichen Empfehlungen finden Sie hier auch Informationen zu juristischen Fragestellungen und eine Übersicht über unser Dienstleistungsangebot.

Empfehlungen

Für das Einführen und Betreiben eines CIRS hat die Stiftung Patientensicherheit Schweiz Empfehlungen veröffentlicht. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.

Entscheidungshilfe

Ziel von CIRRNET ist es, besonders bedeutsame, übergreifend relevante und neue Patient:innenrisiken zu erfassen. Dazu ist es wichtig, aussagekräftige und beispielhafte CIRS-Meldungen zu erhalten. Das CIRRNET-Management hat Kriterien und Standards zur Weiterleitung von CIRS-Meldungen ans CIRRNET entwickelt, welche den Fachpersonen vor Ort als Hilfestellung bei der Entscheidungsfindung dienen soll.

CIRRNET-Tools

Für das Betreiben eines wirksamen Meldesystems sind geeignete Arbeitsinstrumente sehr hilfreich. Das CIRRNET-Management leistet hierbei Unterstützung und hat in Eigenregie verschiedene Tools entwickelt. Hier kommen Sie zu den Tools.

Juristische Fragen

Die auf Freiwilligkeit beruhenden CIRS-Meldesysteme helfen, im Gesundheitswesen aus Fehlern zu lernen und Gefahren zu erkennen. Für das Vertrauen der meldenden Mitarbeitenden in Spitälern ist die Vertraulichkeit der erfassten Ereignisse unerlässlich. Nach dem Bundesgerichtsentscheid BGer 1B_289/2016 ist diese Vertraulichkeit in Frage gestellt.

Um den Schutz von CIRS und anderen Lernsystemen im Gesundheitswesen zukünftig zu gewährleisten, wurde von Frau Ruth Humbel (Nationalrätin, Kanton AG) eine Motion (18.4210) eingebracht, die am 29.10.2020 im Nationalrat ohne Gegenstimmen angenommen wurde. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) hat in diesem Rahmen ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das nun seit 31.03.2021 auf der BAG-Website veröffentlicht ist. Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz begrüsst die Inhalte des Gutachtens und hat hierzu eine Stellungnahme verfasst.

Update vom Februar 2025: In der Interpellation 24.3968 erkundigt sich Ständerat Marco Chiesa im September 2024 beim Bundesrat nach dem Stand der Umsetzung der Motion 18.4210, die weiterhin offen ist. Um  die Notwendigkeit eines gesetzlichen Schutzes für interne Berichts- und Lernsysteme nochmals in aller Deutlichkeit zu betonen, hat die Stiftung Patientensicherheit Schweiz eine Stellungnahme zur Interpellation 24.3968 publiziert und diese im Januar 2025 in einem Brief auch direkt an die Vorsteherin des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), Bundesrätin Baume-Schneider, gesendet.

Das CIRRNET-Management wird über die weitere Entwicklung informieren. Bis zur definitiven Klärung der aktuell noch offenen juristischen Fragen wird empfohlen, auch weiterhin die Empfehlungen auf Basis des von der Stiftung Patientensicherheit Schweiz beauftragten Rechtsgutachtens von 2018 zu berücksichtigen.

CIRRNET-Dienstleistungen

Das CIRRNET-Management hat (ergänzend zum allgemeinen Angebot) verschiedene Dienstleistungsangebote rund ums Thema CIRS entwickelt und ausgebaut, welche ab sofort allen Interessierten zur Verfügung gestellt werden. Diese vom CIRRNET-Management angebotenen Dienstleistungen (aktuell nur in deutscher Sprache verfügbar) dienen dem Ziel, den Leistungserbringenden vor Ort dem Umgang mit CIRS näher zu bringen bzw. zu erleichtern und damit Unterstützung bei der Verbesserung der Patientensicherheit zu leisten. 

FAQ’s

Das CIRRNET-Management hat hier eine Übersicht erstellt zu den am häufigsten gestellten Fragen rund um CIRS und CIRRNET.

Fragen & Antworten zum CIRS (Management allgemein)

CIRS ist als Lernsystem zu verstehen, bei dem möglichst umfassende Informationen über klinische Risiken gammelt werden. In der ursprünglichen Auslegung diente es vor allem der Erfassung von Ereignissen, bei denen es zu Gefährdungen von Patient:innen, Mitarbeitenden oder Dritten kam. Im Laufe der Zeit hat sich aber auch gezeigt, dass nicht nur aufgetretene Vorfälle, sondern auch Konstellationen/Situationen, die noch nicht zu kritischen Vorfällen geführt haben, gemeldet werden. Dabei kommt immer wieder die Frage auf, ob dies noch der eigentlichen Grundidee von CIRS entspricht. Mangels allgemein verbindlicher Vorgaben kann jede Organisation individuell festlegen, welche Meldungen sich für das lokale CIRS eignen. Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz empfiehlt jedoch, bei der Gewinnung von sicherheitsrelevanten Informationen möglichst wenige Einschränkungen zu machen. Anders verhält es sich hingegen bei Ereignissen, die zu manifesten Schädigungen geführt haben. Hier sprechen vor allem juristische Erwägungen gegen eine Erfassung im Fehlermeldesystem (s. «Weshalb soll sich CIRS auf Geschehnisse, bei denen es zu keinen schwerwiegenderen Folgen kam, beschränken?»). Deshalb hat es sich bewährt, CIRS vor allem auf die Kategorien A bis D (gem. mod. NCC MERP-Einstufung) auszurichten und Schadensfälle auf andere Weise zu dokumentieren, bzw. zu bearbeiten.

Der Grundsatz, dass die Eingaben in Fehlermeldesysteme prinzipiell anonym erfolgen müssen, stammt aus anderen Branchen, in denen z. T. auch andere gesetzliche Regelungen gelten. Erfahrungsgemäss lässt sich im Gesundheitswesen diese Anonymität jedoch nicht vollumfänglich gewährleisten. Häufig ist es sogar vergleichsweise einfach, die gemeldeten Vorfälle einer bestimmten Organisationseinheit oder sogar einzelnen Personen zuzuordnen. Deshalb ist man in vielen Einrichtungen dazu übergegangen, CIRS nicht mehr als anonym zu bezeichnen, versichert aber stattdessen eine vertrauliche Verwendung der Informationen. Da viele Mitarbeitende dem System/den fallbearbeitenden Personen Vertrauen entgegenbringen und auch bereit sind, nachträglich ergänzende Informationen beizusteuern, erlauben manche CIRS-Plattformen die freiwillige Identitätsangabe der Meldenden. Dabei ist es hilfreich, zusätzliche Massnahmen einzuführen, um Vertrauen zu bilden und diese Personen zu schützen (siehe auch Frage: «Wie können Meldende, die ihre Identität freiwillig angeben, geschützt werden?).

Es gehört selbstverständlich zu den Basismassnahmen des CIRS-Managements, sich einen quantitativen Überblick über die eingegangenen Meldungen zu verschaffen und insbesondere eine Zu- oder Abnahme der Meldefrequenz frühzeitig zu erfassen. Die oftmals propagierte Faustregel, dass viele Meldungen grundsätzlich als positives Zeichen für eine etablierte Sicherheitskultur zu bewerten sind, gilt jedoch nur, wenn dabei auch eine gewisse inhaltliche Qualität der Ereignisberichte gegeben ist (s. «Wie kann die Qualität der Meldungen bewertet werden?»). Darüber hinaus ist es auch wichtig, die Verteilung der einzelnen Fälle im verwendeten Kategoriensystem in Zahlen zu fassen. Allerdings darf dabei nicht der Anspruch erhoben werden, daraus die tatsächliche Auftretenshäufigkeit von bestimmten Ereignissen ableiten zu können. Da CIRS-Meldungen von den Mitarbeitenden auf freiwilliger Basis erstellt werden und hierbei vielfältige Einflussfaktoren eine Rolle spielen, ist das System grundsätzlich nicht für die Aufstellung von statistisch validen Ergebnissen geeignet. Stattdessen empfiehlt die Stiftung Patientensicherheit Schweiz zusammenfassende Auswertungen, bei denen die erfassten Risiken und Fehlerkonstellationen vor allem qualitativ dargestellt werden.

In jedes Fehlermeldesystem werden immer wieder Meldungen eingegeben, die entweder auf bereits bekannte Risiken hinweisen oder sehr knapp und ohne die erforderlichen Detailinformationen verfasst sind. Angesichts der grossen Anzahl an eingehenden Incident Reports besteht häufig die Tendenz, diese Fälle zu ignorieren, bzw. als nicht relevant einzustufen und keine Konsequenzen daraus abzuleiten. Allerdings ist davon auszugehen, dass es der meldenden Person durchaus wichtig war, das Wissen über diesen Fehler oder dieses klinische Risiko zu teilen. Die Motivation hierfür könnte beispielsweise der Hinweis auf ein fortwährend bestehendes und immer noch nicht bewältigtes Risiko sein. Deshalb sollten auch solche Meldungen ernst genommen und als Stimmungsbild über die aktuelle Situation vor Ort betrachtet werden. Insbesondere immer wiederkehrende Informationen können im zeitlichen Verlauf auf ungelöste Dauerprobleme aufmerksam machen und können somit beim Risikomonitoring hilfreich sein. Gleichzeitig ist es sinnvoll, nicht nur Einzelfälle zu bearbeiten, sondern vermehrt in Themen- oder Problemfeldern zu denken (s. «Muss jede CIRS-Meldung separat bearbeitet werden?»).

Da es sich beim CIRS um ein organisationsinternes System handelt, gibt es in dieser Hinsicht keine allgemein gültigen Vorgaben. Es wird von der Stiftung Patientensicherheit Schweiz allerdings empfohlen, Meldungen nach Eingang zeitnah (z. B. spätestens am nächsten Arbeitstag) zu sichten. Das weitere Vorgehen ist abhängig davon, ob dringender Handlungsbedarf besteht, oder ob es sich eher um eine Routinemeldung handelt. die man in den üblichen Gremien behandeln und auch in den bestehenden Informationsgefässen kommunizieren könnte. Für relevante Meldungen sollte jedoch die Möglichkeit eingeplant sein, ggf. schnell handeln und ausserhalb der üblichen Gefässe kommunizieren zu können.

Die Sicherheit der Kommunikation per Mail ist von verschiedenen Faktoren (privates oder dienstliches Mailkonto?, Verschlüsselung?, Zuverlässigkeit der Adressaten?, verwendete Passwörter? etc.) abhängig. Deshalb kann der Versand von CIRS-Meldungen auf diesem Wege unsicher sein. Falls dieser Kommunikationsweg dennoch genutzt werden soll (z. B. zur gezielten Weiterleitung an Mitarbeitende ausserhalb der CIRS-Gremien), sollte dies entsprechend berücksichtigt werden. Vor allem ist darauf zu achten, die Meldetexte so weit anzupassen, dass sie sicher anonymisiert und juristisch unverfänglich sind.

Fragen & Antworten zum CIRS (juristische Aspekte)

Im Gegensatz zur Behandlungsdokumentation ist CIRS gesetzlich nicht geregelt, deshalb gibt es keine verbindlichen Verpflichtungen oder Einschränkungen bezüglich der Aufbewahrung von CIRS-Meldungen. Jede Organisation muss deshalb für sich entscheiden, auf welche Weise und in welchem Umfang die eingegangenen CIRS-Fälle archiviert werden. Das CIRRNET-Management empfiehlt, CIRS-Meldungen in digitaler Form längerfristig aufzubewahren, damit auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit darauf zurückgegriffen werden kann. Auf diese Weise ist es möglich, auch zu einem späteren Zeitpunkt Auswertungen zu erstellen oder gezielt nach früheren Meldungen zu einem bestimmten Problem zu suchen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Meldetexte zuverlässig anonymisiert sind und sich keine juristisch «heiklen» Meldungen in der Datenbank befinden (beispielsweise Fälle, bei denen Patient:innen zu Schaden gekommen sind).

CIRS ist als Lerninstrument zu betrachten und darf nicht als Dokumentationssystem für schwerwiegende Ereignisse verstanden werden. Meldungen, in denen über manifeste Schädigungen von Patient:innen berichtet wird, sollten wegen der Gefahr einer juristischen Nutzung und der fehlenden Möglichkeit, die Anonymität der betroffenen Patient:innen zu wahren, nicht in der CIRS-Datenbank aufbewahrt werden. Dies bedeutet jedoch nicht, dass solche Fälle ignoriert und nicht analysiert werden dürfen. Allerdings sind hierfür andere Bearbeitungsmethoden und -verfahren erforderlich. Deshalb empfiehlt die Stiftung Patientensicherheit Schweiz, Meldungen über schwerwiegende Ereignisse in geeigneter Form zu sichern (z. B. als separate PDF-Datei), sie in die Dokumentation des Vorkommnisses zu integrieren und sie dann aus der CIRS-Datenbank zu löschen.

Wenn in der Behandlungsdokumentation Zwischenfälle beschrieben werden, muss dies auf objektive Weise und ohne Schuldzuweisungen oder Spekulationen geschehen. In CIRS-Meldungen ist es hingegen ausdrücklich erwünscht, Fehler zu benennen, Vermutungen über Ursachen anzustellen oder auf Versäumnisse hinzuweisen. Wegen den unterschiedlichen Zielsetzungen (Dokumentation des Behandlungsverlaufs, resp. Informationsgewinnung für ein Lernsystem) dürfen diese Systeme nicht miteinander vermischt werden. Mit einem Querverweis in der Behandlungsdokumentation (z. B. «CIRS-Meldung erstattet») würde nicht nur die Anonymität der Patient:innen aufgehoben werden, sondern besteht im Falle eines Strafverfahrens auch die Gefahr einer Beschlagnahme und Verwendung der CIRS-Meldung als Beweismittel.

Fragen & Antworten zum CIRRNET

In der CIRRNET-Datenbank befinden sich aktuell über 10’500 CIRS-Meldungen aus den verschiedensten Einrichtungen und Versorgungssektoren. Einrichtungen, die am CIRRNET teilnehmen, erhalten einen Login zum Closed User-Bereich, in dem sich auch der Zugang zu dieser Datenbank befindet. Über verschiedene Auswahlfunktionen (Sprache, WHO-Kategorie, Fachgebiet, Zeitraum) können dort die Meldungen gefiltert werden. Besonders nützlich ist die frei wählbare Volltextsuche, die es ermöglicht, sämtliche Meldungen zu den entsprechenden Schlüsselbegriffen zu finden.

Die Stiftung Patientensicherheit Schweiz steht nicht in Konkurrenz zu kommerziellen CIRS-Applikationen. Deshalb bietet CIRRNET keine Meldesysteme für Leistungserbringer an. Allerdings bestehen vielfältige Kooperationsmodelle mit diversen Software-Anbietern, mit denen nicht nur die Anbindung an das Netzwerk, sondern auch zusätzliche Leistungen verbunden sein können (z. B. Support/Mitwirkung auf Mandatsbasis).

CIRRNET ist eine Sammelplattform für besonders relevante CIRS-Meldungen. Für eine Anbindung an das Netzwerk ist deshalb die Existenz eines lokal eingeführten Fehlermeldesystems und eine etablierte Meldestruktur erforderlich. Darüber hinaus muss die Bereitschaft zur Entrichtung eines jährlichen finanziellen Beitrags, zur Einbringung der erforderlichen Ressourcen und zur Klärung betriebsinternen Verantwortlichkeiten für die Gewährleistung der personellen Kontinuität der Ansprechpersonen bestehen. Für die Weiterleitung von CIRS-Meldungen ist zudem die Einrichtung einer Schnittstelle zur CIRRNET-Datenbank notwendig.

CIRRNET wird zwar von der Eidgenössischen Qualitätskommission (EQK) gefördert, allerdings ist die Stiftung Patientensicherheit Schweiz für die Erbringung der vielfältigen Angebote (Quick-Alerts, Quick-Infos, CIRRNET-Tagungen, Netzwerktreffen, Incident Talks, etc.) auch auf die finanzielle Unterstützung der angebundenen Einrichtungen angewiesen. Dabei müssen auch Aktivitäten berücksichtigt werden, die für den CIRRNET-Betrieb erforderlich sind, sich jedoch der externen Betrachtung weitgehend entziehen (Support- und Beratungsleistungen, Datenbankbetrieb, User-Management etc.). Als Gegenwert bietet CIRRNET auch Leistungen an, die exklusiv von den angebundenen Einrichtungen in Anspruch genommen werden können.

Neben der Zugriffsmöglichkeit auf die Datenbank, kann eine an CIRRNET angebundene Organisation verschiedene weitere Vorteile nutzen. Abhängig von der Art des abgeschlossenen Vertrags kann die Einrichtung beispielsweise kostenlose Supportleistungen (Beratung, Schulung etc.) im Zeitrahmen eines halben Arbeitstages und sonstige Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Mitarbeitenden erhalten zudem die Möglichkeit, gratis an den CIRRNET-Veranstaltungen teilzunehmen. Vor allem aber wird durch die Unterstützung des überregionalen Lernens sowie durch den Austausch mit CIRRNET oder anderen Institutionen die Sicherheitskultur aktiv gefördert und auf diese Weise ein strategischer Nutzen erzielt.

CIRRNET versteht sich als Plattform, in der besonders relevante Informationen über klinische Risiken aus der ganzen Schweiz gesammelt werden. Dabei hat es sich bewährt, mit den lokalen Meldesystemen aus den verschiedensten Versorgungssektoren zu kooperieren und die dort eingegangenen Fälle zu nutzen. Vor Ort werden CIRS-Meldungen von überregionaler Bedeutung anhand von festgelegten Kriterien ausgewählt und dann an CIRRNET weitergeleitet. Auf diese Weise werden nicht nur Doppelspurigkeiten vermieden, sondern lässt sich auch eine hohe inhaltliche Qualität in der CIRRNET-Datenbank gewährleisten. Deshalb verzichtet die Stiftung Patientensicherheit Schweiz bewusst auf Direkteingaben, lediglich während des jährlichen CIRRNET-Meldemonats ist es möglich, direkt über das Erfassungsformular zu melden.

Events

Um ein Voneinander-Lernen zu unterstützen und den Erfahrungs- und Wissensaustausch zwischen den Fachpersonen unterschiedlicher Gesundheitseinrichtungen zu fördern, führt Patientensicherheit Schweiz

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Publikationen

Die Generierung, Verbreitung und Anwendung von Wissen ist eine Kernaufgabe von Patientensicherheit Schweiz. Ihre Veröffentlichungen leisten wichtige Beiträge zum wissenschaftlichen

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